AGB | MollTonCreative
Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

MollTonCreative – 3D-Druck & 3D-Scan-Service
Inhaber: Frank Moll | Prozessionsweg 22, 48317 Drensteinfurt
info@molltoncreative.de | www.molltoncreative.de
Stand: März 2026 (Version 4)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Aufträge und Verträge zwischen MollTonCreative (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über 3D-Druck- und 3D-Scan-Dienstleistungen.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Soweit Regelungen nur für einen der beiden Kundenkreise gelten, wird dies ausdrücklich angegeben.

Die jeweils aktuellen AGB sind abrufbar unter: www.molltoncreative.de/agb

Ein Auftrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot per E-Mail, über die Website molltoncreative.de, über Kleinanzeigen.de oder einen anderen vereinbarten Kanal übersendet und der Auftragnehmer dieses schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt.

Mit der Übersendung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an. Die AGB sind vor Vertragsschluss unter www.molltoncreative.de/agb zugänglich.

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, solange keine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt.

MollTonCreative erbringt folgende Dienstleistungen, jeweils nach individueller Vereinbarung:

3.1 Lohndruck: Verarbeitung von durch den Auftraggeber bereitgestellten 3D-Druckdateien (z. B. STL, OBJ, 3MF) in den angebotenen Materialien und Farben, einschließlich grundlegender Nachbearbeitung (Stützstrukturen entfernen, sofern nicht anders vereinbart) sowie Verpackung und Versand oder Übergabe nach Vereinbarung.

3.2 Konstruktionsauftrag: Erstellung einer druckfertigen 3D-Datei auf Basis der vom Auftraggeber übermittelten Spezifikationen (Maße, Funktion, Anforderungen), wahlweise mit anschließendem Druck.

3.3 3D-Scan-Service: Digitalisierung von physischen Objekten mittels 3D-Scanner. Der Leistungsumfang wird im Angebot definiert und kann umfassen:

  • Lieferung der Rohdatei (STL/OBJ)
  • Nachbearbeitung und Optimierung der Scandatei für den 3D-Druck (druckfertige Ausgabe)
  • Kombination aus Scan und anschließendem Druck
  • Reverse Engineering (konstruktive Aufbereitung des Scans als bearbeitbare Datei)

Die Scan-Qualität hängt von der Beschaffenheit des Objekts ab (Größe, Oberfläche, Transparenz, Reflexion). Hierauf wird der Auftraggeber im Angebot hingewiesen.

3.4 Übergabe des Scanobjekts: Das zu scannende Objekt wird vom Auftraggeber überbracht oder versendet, sofern im Angebot keine andere Vereinbarung (z. B. Vor-Ort-Termin beim Auftraggeber) getroffen wurde.

Sonderleistungen wie Oberflächenbearbeitung, Bemalen oder Montage sind separat zu vereinbaren und zu vergüten.

Die Abrechnung des Materialverbrauchs beim Druck erfolgt in 50 g-Schritten, Mindestabnahme 100 g. Scan- und Konstruktionsleistungen werden nach Zeitaufwand berechnet.

4.1 Dateiqualität (Lohndruck): Bei Lohndruckaufträgen ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die Richtigkeit, Druckbarkeit, Vollständigkeit und technische Eignung der übermittelten Druckdateien. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, fremde Dateien auf konstruktive Fehler zu prüfen.

4.2 Dateiqualität (Konstruktionsauftrag): Fertigt der Auftragnehmer die 3D-Datei auf Basis der vom Auftraggeber übermittelten Spezifikationen, trägt der Auftragnehmer die Verantwortung für die konstruktive Umsetzung dieser vereinbarten Spezifikationen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben.

4.3 Scanobjekte: Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass das zur Digitalisierung übergebene Objekt frei von Rechten Dritter ist oder er über die notwendigen Nutzungsrechte verfügt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden am Scanobjekt, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Wertvolle oder empfindliche Objekte sind vor Übergabe ausdrücklich als solche zu kennzeichnen.

4.4 Rechtliche Verantwortung: Der Auftraggeber versichert, dass er über alle notwendigen Rechte an den übermittelten Dateien und Objekten verfügt (insbesondere Urheberrechte, Patente, Markenrechte) und dass Druck, Scan oder Konstruktion keine Rechte Dritter verletzt.

4.5 Haftungsfreistellung: Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Schutzrechten, aus fehlerhaften Angaben des Auftraggebers oder aus der bestimmungswidrigen Verwendung der gedruckten oder gescannten Objekte entstehen.

4.6 Verbotene Verwendungszwecke: Der Druck oder Scan von Waffen oder Waffenteilen ist generell und ohne Ausnahme untersagt. Gleiches gilt für sicherheitskritische Bauteile (z. B. für Fahrzeuge oder medizinische Anwendungen), sofern nicht vorher eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung über den Verwendungszweck getroffen wurde.

Die Preise werden individuell nach Aufwand, Materialverbrauch, Druckzeit sowie Scan- und Konstruktionsaufwand kalkuliert und vor Auftragsbestätigung mitgeteilt. Konstruktions- und Scanleistungen werden nach Zeitaufwand berechnet und separat ausgewiesen.

Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Euro. MollTonCreative ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung, in der Regel per Vorkasse (Banküberweisung) oder nach Abholung in bar. Bei größeren Aufträgen (ab 100 EUR) kann eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes verlangt werden.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (gegenüber Verbrauchern: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; gegenüber Unternehmern: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).

6.1 Technisch bedingte Fehldrucke: Fehldrucke, die auf einem technischen Versagen des Druckers oder auf einem Fehler des Auftragnehmers beruhen, werden dem Auftraggeber nicht gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer trägt in diesen Fällen den Materialverlust.

6.2 Dateibedingte Fehldrucke (Lohndruck): Fehldrucke, die auf Mängeln der vom Auftraggeber gelieferten Druckdaten beruhen – insbesondere fehlerhafte Geometrien, nicht manifolde Netze oder undruckbare Strukturen – werden als eigenständiger Druckauftrag zum regulären Preis berechnet. Der Auftraggeber wird auf dieses Risiko im Angebot ausdrücklich hingewiesen und stimmt dieser Regelung mit Auftragserteilung zu.

6.3 Keine Erfolgsgarantie bei extremen Geometrien: Bei besonders anspruchsvollen Druckgeometrien (starke Überhänge, sehr feine Details, dünne Wandstärken unter 0,8 mm) kann der Auftragnehmer keinen Druckerfolg garantieren. Hierauf wird der Auftraggeber im Angebot hingewiesen.

6.4 Scanqualität: Die erzielbare Scanqualität hängt von der Beschaffenheit des Objekts ab. Transparente, hochglänzende, sehr dunkle oder sehr kleine Objekte können die Scanqualität beeinträchtigen. Der Auftragnehmer weist im Angebot auf absehbare Einschränkungen hin, kann jedoch keine Garantie für eine bestimmte Ausgabequalität übernehmen, sofern die Objekteigenschaften diese limitieren.

Das übergebene Scanobjekt wird nach Abschluss des Auftrags zurückgegeben oder – nach Vereinbarung – zurückgesendet. Rückversandkosten trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.

Der Auftragnehmer verwahrt das Scanobjekt nur für die Dauer der Auftragsabwicklung. Eine längere Verwahrung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Die Versandkosten werden im Angebot separat ausgewiesen und sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

8.1 Versandrisiko gegenüber Verbrauchern: Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) trägt der Auftragnehmer das Versandrisiko bis zur Übergabe der Ware an den Verbraucher.

8.2 Versandrisiko gegenüber Unternehmern: Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Versanddienstleister auf den Auftraggeber über.

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

Im Übrigen ist die Haftung auf den Auftragswert der jeweiligen Bestellung beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.

Für Schäden am Scanobjekt haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Wertvolle Objekte sind vor Übergabe ausdrücklich als solche zu deklarieren.

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen (beim Druck: Material, Farbe, Abmessungen im Rahmen drucktypischer Toleranzen von ±0,3 mm oder ±0,5 %; beim Scan: vereinbarte Ausgabeformate und Qualitätsstufe).

10.1 Gegenüber Unternehmern: Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich zu rügen.

10.2 Gegenüber Verbrauchern: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung. Das Recht zur Nacherfüllung bleibt vorbehalten.

Da sämtliche Leistungen bei MollTonCreative ausschließlich nach individuellen Kundenvorgaben erbracht werden, sind diese vom Widerrufsrecht ausgenommen (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Der Auftraggeber wird vor Auftragsbestätigung ausdrücklich auf den Ausschluss des Widerrufsrechts hingewiesen.

Die im Rahmen der Auftragsabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß DSGVO und BDSG verarbeitet. Die vollständige Datenschutzerklärung ist abrufbar unter: www.molltoncreative.de/datenschutz

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO: Frank Moll, Prozessionsweg 22, 48317 Drensteinfurt, info@molltoncreative.de

13.1 Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2 Gerichtsstand: Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Drensteinfurt. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gilt der gesetzliche Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers.

13.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

13.4 Gültigkeit: Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Fassung der AGB, abrufbar unter www.molltoncreative.de/agb.

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